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Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen
für den Verkehr mit Verbrauchern
1. Geltungsbereich
Für alle Verkäufe,
Lieferungen und sonstigen Leistungen der Unternehmen der
Vossloh-Schwabe-Optoelectronic GmbH & Co. KG im Verkehr mit Verbrauchern
gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, sofern nicht im Einzelfall
individuelle Abweichungen vereinbart werden. Nach § 13 BGB ist ein
Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck
abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Bestellung des Kunden
stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Eine Bestellung ist
nur nach vorheriger Anmeldung über ein Kundenkonto möglich. Der Kunde erhält
eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail. Diese E-Mail stellt
keine Annahme des Angebots dar, sondern dient lediglich der Kundeninformation.
Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Annahme des
Vertragsangebots des Kunden in einer separaten E-Mail ausdrücklich erklären.
2.2 Bezugnahmen auf Normen,
ähnliche technische Regeln, sonstige technische Angaben, Beschreibungen und
Abbildungen der Leistung in Angeboten, Prospekten und sonstigen Unterlagen sind
nur eine Beschreibung der Leistung und keine Beschaffenheitsgarantie. Bestimmte
Beschaffenheiten gelten nur als garantiert, wenn wir dies ausdrücklich
schriftlich bestätigt haben.
2.3 Soweit nicht Grenzen für
zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt
werden, sind Abweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen und
einschlägiger DIN-Vorschriften zulässig. Bei genormten Waren gelten die auf den
Normblättern zugelassenen Toleranzen. Wir behalten uns vor, technische
Änderungen, auch im Produktionsprozess, vorzunehmen, soweit sich diese nicht
nachteilig auswirken und dem Kunden nicht unzumutbar sind.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich
inklusive der geltenden Umsatzsteuer zzgl. Kosten für handelsübliche Verpackung
und Transport. Preise in Angeboten haben 30 Tage Gültigkeit.
3.2 Eine Erhöhung von
Materialbeschaffungs-, insbesondere Rohstoff-, Lohn- und Lohnneben- sowie
Energie-, Fracht- und Versicherungskosten, dürfen wir in unseren Preisen
berücksichtigen, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von
mindestens vier Monaten liegt.
4. Lieferfristen
4.1 Verbindliche Lieferfristen
und -termine müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Sie
beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden, jedoch nicht,
bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und alle
sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen, insbesondere Unterlagen,
Genehmigungen und Freigaben, vorliegen und eine vereinbarte Anzahlung
eingegangen ist. Sie verlängern sich angemessen, wenn der Vertrag geändert oder
ergänzt wird oder wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig
oder ordnungsgemäß nachkommt.
4.2 Lieferungen vor Ablauf der
Lieferzeit sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der
Bereitschaft zum Versand.
4.3 Geraten wir in Lieferverzug,
ist der Kunde verpflichtet, eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen,
es sei denn, diese ist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich. Nach
erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, soweit
die Leistung bis zum Fristablauf nicht als bereit gemeldet ist. Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Grunde, bestehen nur nach
Maßgabe der Regelungen in Ziffer 11.
5. Selbstbelieferungsvorbehalt,
höhere Gewalt und sonstige Behinderungen
5.1 Erhalten wir aus von uns
nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen unserer
Vorlieferanten, trotz Abschlusses eines konkreten Deckungsgeschäfts, nicht,
nicht richtig oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse höherer Gewalt
ein, sind wir berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz
oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik,
Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit,
Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen und alle sonstigen
Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft
herbeigeführt worden sind. Über die Nichtverfügbarkeit der Leistung werden wir
den Kunden unverzüglich informieren.
5.2 Wird ein verbindlicher
Liefertermin oder eine -frist aufgrund von Ereignissen nach Ziff.5.1
überschritten, kann uns der Kunde auffordern, innerhalb von einer Woche zu
erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist
leisten wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde vom nicht erfüllten Teil
des Vertrages zurücktreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden sodann
unverzüglich von uns zurückerstattet.
6. Versand und Gefahrübergang
6.1 Ein Versand erfolgt durch uns
auf Kosten des Kunden. Bei Rücksendung des Verpackungsmaterials und der
Lademittel erfolgt eine Gutschrift in Höhe des Wiederverwendungswertes. Die
Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten.
Erkennbare Transportschäden oder Beschädigungen der Verpackung sollen zur
Geltendmachung von Ersatzansprüchen wenn möglich sofort auf dem Lieferschein
vermerkt und durch den Frachtführer bzw. die Bahn oder Post bestätigt werden.
6.2 Die Gefahr des zufälligen
Untergangs geht mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
6.3 Wird versandbereite Ware auf
Wunsch des Kunden nicht unverzüglich ausgeliefert oder abgenommen, können wir
die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern.
7. Mängelhaftung
7.1 Bei Mängeln kann der Käufer
Nacherfüllung, das heißt nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung)
oder Lieferung einer fehlerfreien Ersatzware verlangen. Wir sind berechtigt,
nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu verweigern.
7.2 Kommen wir der Pflicht zur
Nacherfüllung nicht nach, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag
zurücktreten oder den Preis mindern, nachdem er uns eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung gesetzt hat, es sei denn, diese ist nach den gesetzlichen
Bestimmungen entbehrlich. Der Rücktritt wegen geringfügiger Mängel ist
ausgeschlossen. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde für Verschlechterung,
Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt,
sondern für jedes Vertretenmüssen.
7.3 Zur Feststellung des Mangels
und zur Durchführung der notwendigen Nacherfüllung wird der Kunde die beanstandete
Ware auf unsere Kosten an uns zurückzusenden.
7.4 Weitergehende Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln
oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur nach
Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. 11.
7.5 Unsere Mängelhaftung
entfällt, wenn Mängel nicht vorliegen, insbesondere Fehler auf der Verletzung
von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, unsachgemäßer Verwendung,
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, natürlichem Verschleiß, Eingriffen
des Kunden oder Dritter in den Liefergegenstand oder der Verwendung von
Ersatzteilen fremder Herkunft beruhen.
7.6 Mängelansprüche gegen uns
verjähren 2 Jahre nach Ablieferung der Ware bzw. nach Abnahme. Das gilt nicht
bei Vorsatz.
7.7 Im Fall des arglistigen
Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie
richten sich die Ansprüche des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Leistungen sind spätestens zu
dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstag zahlbar, in Ermangelung eines
solchen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.. Als Tag der Zahlung
gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der
Rechnung, kommt der Kunde automatisch in Verzug, ohne das es hierfür einer
gesonderten Mahnung bedarf.
8.2 Werden Zahlungsbedingungen
nicht eingehalten, macht der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit
oder werden Umstände bekannt, die objektiv betrachtet auf eine fehlende
Kreditwürdigkeit schließen lassen und ist infolgedessen unser Zahlungsanspruch
gefährdet, sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt,
für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder Stellung uns genehmer
Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen
Nachfrist für die Leistung solcher Sicherheiten, vom Vertrag zurückzutreten.
8.3 Ein Aufrechnungsrecht des
Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist
ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht aus demselben Vertragsverhältnis
resultiert.
9. Widerrufsbelehrung
9.1 Der Kunde ist berechtigt,
seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von
zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder
- wenn ihm die Ware vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der
Ware zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und
auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB
in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB - InfoV sowie unserer Pflichten gem.
§ 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB - InfoV. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten:
Vossloh-Schwabe
Optoelectronic GmbH & Co. KG
Carl-Friedrich-Gauß-Straße
3
D-47475
Kamp-Lintfort
Telefax:
02842/980-299
oder online
unter:
info@vso.vossloh-schwabe.com
Die Rücksendung der Ware soll an die im
Lieferschein angegebene Adresse erfolgen.
9.2 Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz
oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss
er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt
dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für
eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandenen
Verschlechterung vermeiden, indem er die Ware nicht wie sein Eigentum in
Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
9.3 Der Kunde hat die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von € 40 nicht
übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung der Ware für den
Kunden kostenfrei.
9.4 Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die
Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder
Ware, für uns mit deren Empfang.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Wir behalten uns das Eigentum
an von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
10.2 Bearbeitung und Verarbeitung
der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne
uns jedoch zu verpflichten. Wird unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware
zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenstände.
Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen
Sache verbunden, die als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde uns
schon jetzt im gleichen Verhältnis das Miteigentum hieran. Der Kunde verwahrt
das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Auf unser Verlangen ist
der Kunde jederzeit verpflichtet, uns die zur Verfolgung unserer Eigentums-
oder Miteigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
10.3 Der Kunde ist nicht
berechtigt, Dritten gegenüber über die Vorbehaltsware zu verfügen, insbesondere
nicht sie weiterzuverkaufen.
10.4 Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach den
gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; der Kunde ist
in der Folge zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Von allen
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich
schriftlich zu unterrichten.
11. Ausschluss und Begrenzung der
Haftung
11.1 Für alle gegen uns gerichteten
Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz wegen zu vertretender
Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir im Falle leichter
Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher
Pflichten. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
11.2 Im Falle der Haftung nach
Ziffer 11.1 haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. Die
Geltendmachung nutzloser Aufwendungen durch den Kunden ist unzulässig.
11.3 Für Verzögerungsschäden haften
wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe bis zu 5 % des
Netto-Auftragswertes.
11.4 Über den Einsatz unserer
Leistungen entscheidet der Kunde eigenverantwortlich. Sofern wir nicht
spezifische Beschaffenheiten der Leistung für den vertraglich bestimmten
Verwendungszweck schriftlich bestätigt haben, ist eine anwendungstechnische
Beratung in jedem Fall unverbindlich. Sie soll dem Kunden lediglich die
bestmögliche Verwendung unserer Leistung erläutern und befreit ihn nicht von
seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer
Leistung für den von ihm individuell beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Auch
haften wir nur nach Maßgabe von Ziffer 11.1-11.3 für eine erfolgte oder
unterbliebene Beratung.
11.5 Der Haftungsausschluss gemäß
Ziffer 11.1-11.3 gilt in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen
Vertreter, leitenden und nicht leitenden Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen.
11.6 Die Regelungen der Ziffer
11.1-11.4 gelten nicht, soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz in Anspruch
genommen werden, wenn eine Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit vorliegt, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
11.7 Sämtliche Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche gegen uns verjähren 2 Jahre nach Ablieferung der
Ware bzw. Abnahme, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob
fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen oder der
Person des Ersatzpflichtigen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und in den in Ziffer
11.6 genannten Fällen.
12. Personenbezogene Daten
12.1 Wir werden alle
personenbezogenen Daten entsprechend den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) schützen und vertraulich behandeln. Die vom
Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten werden von uns zur Vertragsabwicklung
erhoben, verarbeitet und genutzt.
12.2 Verantwortliche Stelle i.S.d.
BDSG ist die Vossloh-Schwabe Optoelectronic GmbH & Co. KG, Carl-Friedrich-Gauß-Straße
3, D-47475 Kamp-Lintfort.
13. Urheberschutz,
Softwarenutzungsrecht
13.1 Dem Kunden überlassene
Unterlagen, Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen darf
der Kunde nur für den vorgesehenen Zweck verwenden und sie ohne unsere
Zustimmung weder Dritten zugänglich noch zum Gegenstand von Veröffentlichungen
machen. Kopien dürfen nur für Archivzwecke oder als Ersatz angefertigt werden.
Wenn Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist
dieser von dem Kunden auf den Kopien ebenfalls anzubringen.
13.2 An von uns zur Verfügung
gestellten Programmen und den dazu gehörigen Dokumentationen sowie
nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht
übertragbares Nutzungsrecht zum Gebrauch durch den Kunden im Zusammenhang mit
den Produkten, für die die Software geliefert wurde, eingeräumt.
13.3 Jede Veränderung der
Kennzeichen unserer Waren, insbesondere jede Entfernung unserer Gerätenummern
und Typenschilder, sowie jede Art von Sonderkennzeichnung, die als
Ursprungszeichen unseres Kunden oder eines Dritten angesehen werden könnte,
sind unzulässig.
13.4 Unsere Haftung für die
Freiheit von Schutzrechten Dritter ist ausgeschlossen, wenn Leistungen nach von
Kunden vorgegebenen Angaben entwickelt worden sind, oder wenn eine
Schutzrechtsverletzung durch die Verwendung der gelieferten Waren in
Kombination mit nicht von uns gelieferter Ware entstanden ist. Ferner ist
unsere Haftung wegen Schutzrechtsverletzungen ausgeschlossen für Verwendungen,
die der Kunde uns vorher nicht mitgeteilt hat. Im Übrigen richtet sich die
Haftung nach Ziffer 11.
14. Gerichtsstand, anwendbares
Recht
Für alle
Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15. Teilunwirksamkeit
Im Falle der Unwirksamkeit
einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.
16. Vorrangige Deutsche Version
Im Falle eines Streits ist
die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und
Lieferbedingungen vorrangig.
Vossloh-Schwabe
Optoelectronic GmbH & Co. KG
für den Verkehr mit Unternehmern
1. Geltungsbereich
Für
alle Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Unternehmen der
Vossloh-Schwabe-Optoelectronic GmbH & Co. KG im Verkehr mit Unternehmern
gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, sofern nicht im Einzelfall
individuelle Abweichungen vereinbart werden. Etwaige abweichende Bedingungen
oder Gegenbestätigungen des Kunden verpflichten uns nur, wenn und soweit wir
ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Vertragsschluss,
Lieferumfang
2.1 Die
Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Eine Bestellung ist nur nach vorheriger Anmeldung über ein Kundenkonto möglich.
Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail. Diese
E-Mail stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern dient lediglich der
Kundeninformation. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die
Annahme des Vertragsangebots des Kunden in einer separaten E-Mail ausdrücklich
erklären.
2.2 Nebenabreden,
Garantien und alle sonstigen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2.3 Bezugnahmen
auf Normen, ähnliche technische Regeln, sonstige technische Angaben,
Beschreibungen und Abbildungen der Leistung in Angeboten, Prospekten und
sonstigen Unterlagen sind nur eine Beschreibung der Leistung und keine
Beschaffenheitsgarantie. Bestimmte Beschaffenheiten gelten nur als garantiert,
wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
2.4 Lieferabrufe
sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.5 Soweit
nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der
Auftragsbestätigung festgelegt werden, sind Abweichungen im Rahmen
handelsüblicher Toleranzen und einschlägiger DIN-Vorschriften zulässig. Bei
genormten Waren gelten die auf den Normblättern zugelassenen Toleranzen. Wir
behalten uns vor, technische Änderungen, auch im Produktionsprozess,
vorzunehmen, soweit sich diese nicht nachteilig auswirken und dem Kunden nicht
unzumutbar sind.
3. Preise
3.1 Alle
Preise gelten ab Werk (EXW gemäß INCOTERMS) und verstehen sich freibleibend
zzgl. handelsüblicher Verpackung, Transport und Umsatzsteuer. Preise in
Angeboten haben 30 Tage Gültigkeit.
3.2 Werden
nach Vertragsabschluss Fracht-, Versicherungskosten oder öffentliche Abgaben
und Lasten (z.B. Zölle, Im- und Exportgebühren) neu eingeführt oder erhöht,
sind wir, auch bei frachtfreier oder verzollter Lieferung, berechtigt, solche
Mehrbelastungen dem vereinbarten Preis zuzuschlagen.
3.3 Eine
Erhöhung von Materialbeschaffungs-, insbesondere Rohstoff-, Lohn- und
Lohnneben- sowie Energiekosten, dürfen wir in unseren Preisen berücksichtigen,
wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mindestens zwei
Monaten liegt.
4. Lieferfristen
4.1 Verbindliche
Lieferfristen und -termine müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart
werden. Sie beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden, jedoch
nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und
alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen, insbesondere
Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, vorliegen und eine vereinbarte
Anzahlung eingegangen ist. Sie verlängern sich angemessen, wenn der Vertrag
geändert oder ergänzt wird oder wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten
nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß nachkommt.
4.2 Lieferungen
vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Meldung
der Bereitschaft zur Leistungserbringung. Wir sind zu Teilleistungen
berechtigt; diese werden gesondert fakturiert und sind gesondert zu bezahlen.
4.3 Geraten
wir in Lieferverzug, ist der Kunde verpflichtet, eine Nachfrist von mindestens
4 Wochen zu setzen, es sei denn, diese ist nach den gesetzlichen Vorschriften
entbehrlich. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten,
soweit die Leistung bis zum Fristablauf nicht als bereit gemeldet ist.
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Grunde, bestehen
nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 11.
4.4 Wir
geraten nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung von
Verpflichtungen uns gegenüber, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug
ist.
5. Selbstbelieferungsvorbehalt,
höhere Gewalt und
sonstige
Behinderungen
5.1 Erhalten
wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen
unserer Vorlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, oder treten
Ereignisse höherer Gewalt ein, sind wir berechtigt, die Leistung um die Dauer
der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen gleich
Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit,
Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen und alle sonstigen
Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft
herbeigeführt worden sind. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn
darin bezeichnete Umstände eintreten, nachdem wir in Verzug geraten sind.
5.2 Wird
ein verbindlicher Liefertermin oder eine -frist aufgrund von Ereignissen nach
Ziff.5.1 überschritten, kann uns der Kunde auffordern, innerhalb von zwei
Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen
Nachfrist leisten wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde vom nicht
erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
6. Versand
und Gefahrübergang
6.1 Ein
Versand erfolgt durch uns und unversichert. Eine Transportversicherung
schließen wir nur auf Wunsch des Kunden auf dessen Kosten ab. Auf unser
Verlangen sind Verpackungsmaterial und Lademittel unverzüglich frachtfrei
zurückzusenden; eine Gutschrift erfolgt in Höhe des Wiederverwendungswertes.
Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten.
Transportschäden sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken und durch den
Frachtführer zu bestätigen oder bei Bahn- und Postversand zur Geltendmachung
von Ersatzansprüchen durch die Bahn oder Post feststellen zu lassen.
6.2 Die
Gefahr geht mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
6.3 Versandfertig
gemeldete und zur Auslieferung fällige Ware muss der Kunde sofort abrufen. Wird
versandbereite Ware nicht unverzüglich abgerufen oder abgenommen, können wir
die Ware nach eigener Wahl versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden
einlagern.
6.4 Die
Rücknahme bestellter und ordnungsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
7. Mängelrügen
Der
Kunde oder der von ihm bezeichnete Empfänger hat die Ware unverzüglich nach
Erhalt zu prüfen und ggf. durch eine Probeverarbeitung festzustellen, ob sie
für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Offene Mängel - auch das Fehlen
von Beschaffenheitsgarantien - sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von
5 Tagen nach Erhalt der Ware, und verborgene Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen.
Unterlässt der Kunde die form- und fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als
genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres
Zugangs bei uns an.
8. Mängelhaftung
8.1 Bei
berechtigten Mängelrügen sind wir zur Nacherfüllung nach unserer Wahl entweder
durch Lieferung einer fehlerfreien Ersatzware oder durch Nachbesserung
verpflichtet, wobei beanstandete Teile unser Eigentum werden. Wir sind
berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu
verweigern. Bei unberechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt, dem Kunden
sämtliche hieraus entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
8.2 Kommen
wir der Pflicht zur Nacherfüllung nicht nach, kann der Kunde nach seiner Wahl
vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern, nachdem er uns eine
angemessene Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, diese ist nach den gesetzlichen
Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde für
Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur für die
eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen.
8.3 Zur
Feststellung des Mangels und zur Durchführung der notwendigen Nacherfüllung
wird der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit gewähren. Auf unser
Verlangen ist beanstandete Ware an uns zurückzusenden.
8.4 Weitergehende
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang
mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen
nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. 11. Auch in diesem Fall haften wir
aber nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
8.5 Unsere
Mängelhaftung entfällt, wenn Mängel nicht vorliegen, insbesondere Fehler auf
der Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, unsachgemäßer
Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, natürlichem Verschleiß,
Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Liefergegenstand oder der Verwendung
von Ersatzteilen fremder Herkunft beruhen.
8.6 Mängelhaftungsansprüche
gegen uns verjähren spätestens 12 Monate nach Ablieferung der Ware bzw. nach
Abnahme.
8.7 Im
Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer
Beschaffenheitsgarantie richten sich die Ansprüche des Kunden ausschließlich
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Leistungen sind spätestens zu
dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstag porto- und spesenfrei zahlbar,
in Ermangelung eines solchen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift
auf unserem Konto. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach
Fälligkeit und Zugang der Rechnung, kommt der Kunde automatisch in Verzug, ohne
das es hierfür einer gesonderten Mahnung bedarf.
9.2 Angebotene
Wechsel nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung herein.
9.3 Werden
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die nach unserem
pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen,
die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder
bekannt sein mussten, sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte
berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder Stellung uns
genehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer
angemessenen Nachfrist für die Leistung solcher Sicherheiten vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Außerdem sind wir berechtigt,
die Weiterveräußerung oder Verarbeitung der in unserem Eigentum oder
Miteigentum stehenden Ware zu untersagen und deren Rückgabe an uns oder die
Einräumung des Mitbesitzes auf Kosten des Kunden zu verlangen.
9.4 Ein
Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich
solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Wir
behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Waren vor, bis alle unsere
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich der
künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen und
etwaiger Rückgriffs- und Freistellungsansprüche aus Wechseln und Schecks
beglichen sind. Dies gilt auch für einen Saldo zu unseren Gunsten, wenn
einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent)
aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist.
10.2 Der
Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und
Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die
Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
10.3 Bearbeitung
und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von
§ 950 BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wird unsere Ware mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Rechnungswertes unserer Ware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten
oder vermischten Gegenstände. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen
Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, die als Hauptsache
anzusehen ist, überträgt der Kunde uns schon jetzt im gleichen Verhältnis das
Miteigentum hieran. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum
unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als
Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns
die zur Verfolgung unserer Eigentums- oder Miteigentumsrechte erforderlichen
Auskünfte zu erteilen.
10.4 Der
Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
weiterzuverkaufen. Andere Verfügungen, Verpfändungen oder Einräumung von
Sicherungseigentum sind ihm nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei
Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde
verpflichtet, seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern. Die
Berechtigung zur Weiterveräußerung und zur weiteren Be- und Verarbeitung der
Vorbehaltsware entfällt ohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt
oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.
10.5 Der
Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich Sicherheiten
und Nebenrechte ab, die ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung
von Vorbehaltsware gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Er darf
keine Vereinbarung mit seinen Abnehmern treffen, die unsere Rechte in
irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen oder die Vorausabtretung
der Forderung zunichte machen. Im Falle der Veräußerung von Vorbehaltsware mit
anderen Gegenständen gilt die Forderung gegen den Drittabnehmer in Höhe des
zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten, sofern
sich aus der Rechnung nicht die auf die einzelnen Waren entfallenden Beträge
ermitteln lassen. Im Falle der Veräußerung von Miteigentumsanteilen als
Vorbehaltsware gilt die Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe unseres
Miteigentumsanteils als an uns abgetreten.
10.6 Der
Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bis zu unserem
jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Auf unser Verlangen ist er
verpflichtet, uns die zur Einziehung abgetretenen Forderungen erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen zu geben und seine Abnehmer sofort von der Abtretung
an uns zu unterrichten.
10.7 Nimmt
der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in ein mit
seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, tritt er einen zu
seinen Gunsten sich ergebenden anerkannten oder Schlusssaldo bereits jetzt in
Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das
Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderungen aus der Weiterveräußerung
unserer Vorbehaltsware entspricht.
10.8 Hat
der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten oder zu
liefernden Ware bereits an Dritte abgetreten, insbesondere aufgrund echten oder
unechten Factorings, oder sonstige Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer
unsere derzeitigen oder zukünftigen Sicherungsrechte gem. Ziffer 10.
beeinträchtigt werden könnten, hat er uns dies unverzüglich anzuzeigen. Im
Falle eines unechten Factorings sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und die Herausgabe bereits gelieferter Waren zu verlangen. Gleiches gilt im
Fall eines echten Factorings, wenn der Kunde nach dem Vertrag mit dem Factor
nicht frei über den Kaufpreis für die Forderung verfügen kann.
10.9 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt;
der Kunde ist in diesem Fall ohne weiteres zur Herausgabe verpflichtet. Zur
Feststellung des Bestands der von uns gelieferten Waren dürfen wir jederzeit zu
den normalen Geschäftsstunden die Geschäftsräume des Kunden betreten. Von allen
Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder uns abgetretener Forderungen hat der
Kunde uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
10.10 Übersteigt
der Wert der für uns nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten
die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen
des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl
verpflichtet.
11. Ausschluss
und Begrenzung der Haftung
11.1 Für
alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz wegen
zu vertretender Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir
im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden
Verletzung wesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.2 Im
Falle der Haftung nach Ziffer 11.1 haften wir nur für den typischen und
vorhersehbaren Schaden. Die Geltendmachung nutzloser Aufwendungen durch den
Kunden ist unzulässig.
11.3 Für
Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe bis zu 5
% des Netto-Auftragswertes.
11.4 Über
den Einsatz unserer Leistungen entscheidet der Kunde eigenverantwortlich.
Sofern wir nicht spezifische Beschaffenheiten der Leistung für den vertraglich
bestimmten Verwendungszweck schriftlich bestätigt haben, ist eine
anwendungstechnische Beratung in jedem Fall unverbindlich. Sie soll dem Kunden
lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Leistung erläutern und befreit
ihn nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung
unserer Leistung für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Auch
haften wir nur nach Maßgabe von Ziffer 11.1-11.3 für eine erfolgte oder
unterbliebene Beratung.
11.5 Der
Haftungsausschluss gemäß Ziffer 11.1-11.3 gilt in gleichem Umfang zugunsten
unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht leitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
11.6 Die
Regelungen der Ziffer 11.1-11.4 gelten nicht, soweit wir nach dem
Produkthaftungsgesetz in Anspruch genommen werden, wenn eine Haftung für die
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt, bei Übernahme
einer Beschaffenheitsgarantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
11.7 Sämtliche
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen uns verjähren in 12 Monaten nach
Ablieferung der Ware bzw. Abnahme, im Falle der deliktischen Haftung ab
Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden
Umständen oder der Person des Ersatzpflichtigen. Dies gilt nicht bei Vorsatz
und in den in Ziffer 11.6 genannten Fällen.
11.8 Ist
der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines
etwaigen Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns die gesetzlichen
Vorschriften.
12. Urheberschutz,
Softwarenutzungsrecht
12.1 Dem
Kunden überlassene Unterlagen, Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive
Leistungen darf der Kunde nur für den vorgesehenen Zweck verwenden und sie ohne
unsere Zustimmung weder Dritten zugänglich noch zum Gegenstand von
Veröffentlichungen machen. Kopien dürfen nur für Archivzwecke oder als Ersatz
angefertigt werden. Wenn Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden
Vermerk tragen, ist dieser von dem Kunden auf den Kopien ebenfalls anzubringen.
12.2 An
von uns zur Verfügung gestellten Programmen und den dazu gehörigen
Dokumentationen sowie nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunden ein nicht
ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Gebrauch durch den
Kunden im Zusammenhang mit den Produkten, für die die Software geliefert wurde,
eingeräumt.
12.3 Jede
Veränderung der Kennzeichen unserer Waren, insbesondere jede Entfernung unserer
Gerätenummern und Typenschilder, sowie jede Art von Sonderkennzeichnung, die
als Ursprungszeichen unseres Kunden oder eines Dritten angesehen werden könnte,
sind unzulässig.
12.4 Unsere
Haftung für die Freiheit von Schutzrechten Dritter ist ausgeschlossen, wenn
Leistungen nach von Kunden vorgegebenen Angaben entwickelt worden sind, oder
wenn eine Schutzrechtsverletzung durch die Verwendung der gelieferten Waren in
Kombination mit nicht von uns gelieferter Ware entstanden ist. Ferner ist
unsere Haftung wegen Schutzrechtsverletzungen ausgeschlossen für Verwendungen,
die der Kunde uns vorher nicht mitgeteilt hat. Im übrigen richtet sich die
Haftung nach Ziffer 11.
13. Gerichtsstand,
anwendbares Recht
13.1 Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz des
betroffenen Unternehmens der Vossloh-Schwabe-Gruppe. Wir sind jedoch auch
berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
13.2 Für
alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Teilunwirksamkeit
Im
Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen
Bestimmungen voll wirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gilt ohne weiteres
eine solche Regelung, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten
kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich
gewollt war.
15. Vorrangige
Deutsche Version
Im
Falle eines Streits ist die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäfts-,
Zahlungs- und Lieferbedingungen vorrangig.
Vossloh-Schwabe
Optoelectronic GmbH & Co. KG